Unfallgutachten- und Kurzgutachten (Haftpflichtschaden)

Nach einem unverschuldeten Unfall benötigen Sie ein Gutachten um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Die Kosten für den Kfz-Sachverständiger und das Unfallgutachten gehören nach der Rechtsprechung (BGH) mit zum Schadensumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Beim Bagatellschaden wird nur ein Kurzgutachten erstellt. Ein Kurzgutachten enthält eine kurze Beschreibung, eine Kalkulation und die dazugehörigen Fotos.

Das Unfallgutachten dagegen trifft eine Aussage über die Höhe des eigentlichen Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung und weitere Schadenspositionen, die der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer beanspruchen kann. Bei einem Totalschaden, legt das Gutachten außerdem den Restwert sowie den Wiederbeschaffungsdauer fest.

Die Art der Unfälle können u. a. sein:

  • Schäden durch ein anderes Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad, Fahrrad etc.)
  • Schäden durch eine Waschanlage
  • Schäden durch herabfallende Teile von einem Anhänger eines Fahrzeugs usw.

Sie haben bei diesen Unfallschäden in der Regel zwei Möglichkeiten,
den Schaden der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen:

1. Fiktive Schadensabrechnung (Auszahlung des Geldes)

Bei einem Haftpflichtschaden befindet sich Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in einem verkehrssicheren oder nicht mehr verkehrssicheren Zustand. In diesem Falle kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage des Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen, auch wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert oder sogar nicht verkauft wird.
Die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten kann jedoch nur dann erstattet werden, wenn sie tatsächlich anfällt.

Jeder hat das Recht, sein Fahrzeug in eigener Regie zu reparieren, in diesem Falle sollte unbedingt eine Reparaturbestätigung von uns durchgeführt werden, welche es bei uns zu dem Unfallgutachten kostenlos dazu gibt.

2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur!

Bei der Abrechnung nach sofortiger Reparatur erstellt OK-Gutachten für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Anhand dieses Gutachtens wird der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert. Die gegnerische Versicherung zahlt die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstattrechnung.

Mit dieser Art der Abrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt vollständig und fachgerecht repariert wird, nachdem er durch OK-Gutachten kalkuliert wurde.

Beweissicherungsgutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf Mängel aufweisen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Unfallschäden.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Auto als unfallfrei (reparierter Vorschaden) deklariert wurde. Wir sichern Beweise und erstellen ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten in schriftlicher und fotografischer Form über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges.

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