Nach einem unverschuldeten Unfall benötigen Sie ein Gutachten um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Die Kosten für den Kfz-Sachverständiger und das Unfallgutachten gehören nach der Rechtsprechung (BGH) mit zum Schadensumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Beim Bagatellschaden wird nur ein Kurzgutachten erstellt. Ein Kurzgutachten enthält eine kurze Beschreibung, eine Kalkulation und die dazugehörigen Fotos.
Das Unfallgutachten dagegen trifft eine Aussage über die Höhe des eigentlichen Fahrzeugschadens, den Wiederbeschaffungswert, die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung und weitere Schadenspositionen, die der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer beanspruchen kann. Bei einem Totalschaden, legt das Gutachten außerdem den Restwert sowie den Wiederbeschaffungsdauer fest.
Die Art der Unfälle können u. a. sein:
- Schäden durch ein anderes Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad, Fahrrad etc.)
- Schäden durch eine Waschanlage
- Schäden durch herabfallende Teile von einem Anhänger eines Fahrzeugs usw.